Qualifizierter Instrumentalunterricht in Rheinstetten

AGB Musik-Studio

  1. Allgemeines

    Eine Unterrichtsaufnahme ist jederzeit möglich. Aufgabe des Musik-Studios ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heran zu führen, und individuell zu fördern.

    Der Schüler verpflichtet sich regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, jede Abwesenheit vom Unterricht rechtzeitig mitzuteilen und die Unterrichtsgebühr pünktlich zu zahlen. Unterrichtsort ist das Musik-Studio, Kraichgaustrasse 24, in 76287 Rheinstetten-Forchheim.

  2. Ferien

    An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen findet kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf die monatliche Gebühr hat. Maßgebend sind die gesetzlichen Feiertage und Ferien im Bundesland Baden-Württemberg.

  3. Unterrichtsausfall

    Bei Ausfall von Unterricht den der Schüler nachweislich nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit) wird der ausgefallene Unterricht nachgeholt und die Zahlung der Unterrichtsgebühr ab der dritten auf einander folgenden Unterrichtsstunde ausgesetzt. Diese Regelung gilt nur für den Einzelunterricht. Kann die Lehrkraft aus eigenen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nachgeholt. Eine Rückvergütung der Unterrichtsgebühr erfolgt nicht. Bei durch höhere Gewalt verursachten Unterrichtsausfall oder bei sonstigen Gründen, die das Musik-Studio nicht zu vertreten hat, erfolgt keine Gutschrift der Unterrichtsgebühr. Nimmt der Schüler aus Gründen die nicht von der Musikschule zu vertreten sind am Unterricht nicht teil, so kann das Musik-Studio gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

  4. Unterricht und Gebühr

    Die 1. Unterrichtsstunde gilt als “Schnupperstunde” und ist kostenfrei. Das Jahresentgelt errechnet sich aus 12 vollen Monaten. Die monatliche Rate wird zum 01. oder 15. eines jeden Monat zur Zahlung fällig. Als Nachweis für den Erhalt der Unterrichtseinheiten gilt die zum Unterrichtsbeginn ausgehändigte Stundenkarte.

  5. Aufsicht und Haftung

    Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Eine Haftung des Musik-Studios für Personen- , Sach-, und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen des Musik-Studios eintreten, besteht nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung für Musikschüler.

  6. Kündigung und Probezeit

    Der Vertrag für den Unterricht gilt als unbefristet und kann zum 1.03 oder zum 1.09 unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen schriftlich gekündigt werden.